Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 13.05.2002 - 1 K 5072/00 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Einkünfte; 1/5-Regelung; negatives verbleibendes Einkommen; Arbeitslosengeld; Progressionsvorbehalt - Einkommensteuererhöhende Auswirkung des Progressionsvorbehalts nur bei positivem zu versteuerndem Einkommen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuererhöhende Auswirkung des Progressionsvorbehalts nur bei positivem zu versteuerndem Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außerordentliche Einkünfte
- Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.05.2002 - 1 K 5072/00 E
- BFH, 28.09.2006 - XI R 15/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1454
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87
Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2002 - 1 K 5072/00
Die Benennung eines bezifferten Klageantrags bewirkt nämlich in der Regel nicht, dass der Kläger eine Teilbestandskraft der Steuerfestsetzung herbeiführen will (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 23.10.1989, GrS 2/87, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II 1990, 327). - BFH, 18.05.1994 - I R 99/93
Bei Berechnung der Einkommensteuer auf Einkünfte aus der Vergütung für eine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.05.2002 - 1 K 5072/00
Mangels einer eigenständigen Regelung über die Anwendung eines von den allgemeinen Vorschriften abweichenden Steuersatzes finden demgemäß die allgemeinen Tarifvorschriften, einschließlich des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) Anwendung (BFH-Urteil vom 18.5.1994 I R 99/93, BStBl II 1994, 845).
- BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07
Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und …
cc) Nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Mai 2002 1 K 5072/00 E (EFG 2002, 1454) sind die Progressionseinkünfte im Rahmen der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG nur zu berücksichtigen, wenn das --negative-- verbleibende zvE zuzüglich der Progressionseinkünfte positiv ist. - FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - 6 K 1128/01
Fünftelung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte bei der …
Um dieses sinnwidrige Ergebnis zu vermeiden, ist es hingegen nicht geboten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen bei der Berechnung in den Fällen des § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn das verbleibende Einkommen negativ ist, außer Ansatz zu lassen (so aber FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2002 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454, rechtskräftig auf Grund des BFH-Beschlusses vom 28. September 2006 XI R 15/02, BFH/NV 2007, 237).Zwar lässt der Verlauf des abgeschlossenen Revisionsverfahrens XI R 15/02, BFH/NV 2007, 237, vermuten, dass der BFH der Auffassung des 1. Senates des FG Düsseldorf (in EFG 2002, 1454) folgt und eine Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei negativem verbleibenden Einkommen ablehnt; denn im Revisionsverfahren hatte der BFH einen Gerichtsbescheid erlassen, den das Finanzamt angefochten hat, um anschließend einen Abhilfebescheid im Sinne des Urteils des FG Düsseldorf zu erlassen.
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 8 K 172/03
Berechnung der tariflichen Einkommensteuer beim Zusammentreffen von …
bb) Die völlige Außerachtlassung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen und Einkünfte (so etwa FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2001, 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454; Revision XI R 15/02 wurde in der Hauptsache für erledigt erklärt) ist nach der Auffassung des erkennenden Senats hingegen bereits mit dem Wortlaut der Vorschrift des § 32b EStG nicht vereinbar. - FG Münster, 03.07.2007 - 1 K 2192/01
Art der Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts im Rahmen der Ermittlung der …
Eine Fünftelung, wie von Klägerseite angenommen, lässt sich aus der Regelung des § 34 Abs. 1 EStG nicht herleiten (ebenso: FG Düsseldorf, Urteil vom 13.5.2002, 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454; FG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2002, 2 K 3118/00, EFG 2003, 395; a.A. Sächsisches FG, Urteil vom 14.2.2002, 2 K 2084/00, EFG 2002, 1095; FG Düsseldorf, Urteil vom 9.9.2004, EFG 2005, 49; FG Brandenburg, Urteil vom 6.3.2007, 6 K 1128/01, juris). - FG Düsseldorf, 09.09.2004 - 15 K 6843/01
Berechnung der Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte; Berücksichtigung …
Der Senat folgt nicht der Auffassung des 1. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 13.05.2002 1 K 5072/00 E, EFG 2002, 1454, Revision anhängig unter dem Az. XI R 15/02), wonach dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG nur berücksichtigt werden, wenn sich unter Hinzurechnung der Einkünfte im Ergebnis ein positives verbleibendes zu versteuerndes Einkommen ergibt.